Das Sportgericht des Deutschen Fussball-Bundes verurteilte die Sachsen wegen drei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu einer Geldstrafe in Höhe von 113.450 Euro. Davon kann der Verein bis zu 37.800 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Massnahmen verwenden.
Anlass für die Sanktionen sind die Vorfälle vor, während und nach dem Drittligaspiel der vergangenen Saison bei Hansa Rostock am 22. Februar (1:0). Damals hatten Dresdner Zuschauer insgesamt 22 pyrotechnische Gegenstände gezündet und zudem einen Leuchtkörper abgeschossen.
In der Halbzeitpause wurden zudem zwei Sicherheitsscheiben an der Grenze zu einem Pufferblock zerstört. Die daraufhin in den Pufferblock entsandten Polizeibeamten wurden aus dem Dresdner Block heraus mit Bengalischen Fackeln beworfen. Es wurden mehrere Polizisten verletzt. Insgesamt wurden 20 Bengalische Fackeln abgebrannt sowie 20 Knallkörper gezündet.
Dresdner überfielen Versorgungsstand
Zeitgleich beschossen sich Rostocker und Dresdner Zuschauer mit Signalstiftmunition, wobei die Mehrzahl der Geschosse von Rostocker Anhängern gezündet wurde und der grösste Teil der Geschosse im Sicherungsnetz hängen blieb. Der Beginn der zweiten Halbzeit verzögerte sich um 27 Minuten.
Darüber hinaus überfielen Dresdner Zuschauer in der Halbzeitpause einen Versorgungsstand im Umlauf, beschossen diesen mit Signalmunition und zerstörten Sicherungsgitter. Das Personal blieb unverletzt. Weiterhin wurden ein Drehkreuz, zwei Toilettenbecken und ein Hydrant beschädigt.
SID
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