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Fall Freigang: DFB und Bundestrainer äussern sich nicht

Bundestrainer und DFB halten sich vorerst bedeckt.

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Droht eine langfristige Sperre wegen Nicht-Einhalten des Anti-Doping-Gesetzes: Laura Freigang. © DPA pa

Bundestrainer und DFB halten sich vorerst bedeckt.

Der Deutsche Fussball-Bund und Bundestrainer Christian Wück halten sich im brisanten Fall Laura Freigang vorerst bedeckt. "Werde ich mich nicht zu äussern", antwortete Wück auf eine entsprechende Frage im Anschluss an das 2:0 gegen Norwegen und die damit verbundene Qualifikation für die Frauen-WM 2027 in Brasilien. "Die Mitteilung der NADA ist eingegangen, mehr können wir dazu aktuell nicht sagen", ergänzte eine DFB-Sprecherin.

Die Nationale Anti-Doping Agentur (NADA) hatte zuvor mitgeteilt, dass die 44-malige Nationalspielerin von Eintracht Frankfurt gegen die Aufenthaltsbestimmungen des Anti-Doping-Gesetzes verstossen habe. Der Fall liegt nun beim DFB, der für das Disziplinarverfahren gegen die Sportlerin verantwortlich ist.

Wück: "Habe den grossen Vorteil, dass ich nie so gut war"

Für Wück wird dies vorerst kein Thema sein. "Ich habe den grossen Vorteil, dass ich nie so gut war, dass ich bei der NADA eben diese Daten abgeben musste", erklärte der 52 Jahre alte Ex-Profi. "Ich war U21-Nationalspieler, da gab es das damals noch nicht. Aber ich war nie Nationalspieler, ich musste das nie abgeben, von daher kann ich dazu gar nichts sagen."

Innerhalb von zwölf Monaten soll die 28 Jahre alte Freigang laut NADA-Angaben dreimal für eine Kontrolle nicht an dem von ihr angegebenen Ort gewesen sein. Wegen der drei verpassten Dopingtests droht der Offensivspielerin eine lange Sperre.

Diese sogenannten Strikes sind ein Verstoss gegen die Meldepflicht, der laut NADA in der Regel zu einer Sperre von zwei Jahren führt. Unter Dopingverdacht steht Freigang nicht. Laut Medien sollen alle bisherigen Proben negativ ausgefallen sein.

Hat Freigang eine Erklärung?

Die NADA leitete den Fall an den DFB weiter. Sollte der DFB ebenfalls einen Verstoss gegen die Anti-Doping-Bestimmungen feststellen, landet der Fall vor dem Kontrollausschuss und Sportgericht. Dort kann Freigang die Umstände erklären und die Verstösse überprüfen lassen. Ein Strike kann auch wieder aufgehoben werden. Im schlimmsten Fall aber droht ihr für ihre Nachlässigkeit eine empfindliche Strafe.

Für die beiden WM-Qualifikationsspiele gegen Norwegen sowie am kommenden Dienstag in Slowenien hatte Wück überraschend auf eine Nominierung Freigangs verzichtet. Dass die Frankfurterin nicht berücksichtigt worden war, soll aber nicht mit den möglichen Verstössen gegen die Anti-Doping-Auflagen zusammenhängen.

dpa

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